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   BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91   

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BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91 (https://dejure.org/1992,8699)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1992 - 9 B 183.91 (https://dejure.org/1992,8699)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 9 B 183.91 (https://dejure.org/1992,8699)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen - Vorliegen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative für Tamilen bei einer Rückkehr nach Sri Lanka

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Der Beschwerde ist allerdings einzuräumen, daß zumindest die Feststellung des Berufungsgerichts, die in Flüchtlingslagern lebenden, aus dem Norden des Landes geflüchteten Tamilen müßten dort am Rande des Existenzminimums dahinvegetieren (UA S. 46), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141) - trotz zahlreicher Ergänzungen gegenüber früheren Entscheidungen - nicht voll "nachvollziehbar" ist, denn die in den Gründen zitierten Quellen und Berichte enthalten hierzu keine Angaben.

    Auch wenn der Beschwerde einzuräumen ist, daß die näheren Umstände der Inhaftierung und die dafür maßgeblichen Gründe noch konkreter hätten dargestellt und belegt werden können, so entspricht die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts insoweit doch im wesentlichen den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die "Nachvollziehbarkeit" der richterlichen Überzeugungsbildung (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O.).

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O. und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O. und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Nach dem Urtteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - ist in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.

    [D]ie Streitwertfestsetzung [beruht] auf §§ 13, 14 GKG (6.000,00 DM für die Entscheidung über den Anspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und 3.000,00 DM für die Entscheidung über das sog. "kleine Asyl", vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - DVBl. 1992, 844).

  • BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Es kann insoweit dahinstehen, ob der beanstandete Fehler der Beweiswürdigung, wie die Beschwerde meint, als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantworteten Frage die Nachweise im Beschluß vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 -).

    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) sowie in der von der Beschwerde genannten Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht; anderes gilt nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen.

    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152 in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß selbst in der Krisensituation eines (Guerilla-)Bürgerkriegs Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung unter asylrechtlichen Gesichtspunkten in keinem Fall den Einsatz brutaler Gewalt gegenüber Personen rechtfertigen, bei denen keine über allgemeine Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Alter und Geschlecht hinausgehenden objektivierbaren Verdachtsmomente bestehen.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152 in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß selbst in der Krisensituation eines (Guerilla-)Bürgerkriegs Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung unter asylrechtlichen Gesichtspunkten in keinem Fall den Einsatz brutaler Gewalt gegenüber Personen rechtfertigen, bei denen keine über allgemeine Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Alter und Geschlecht hinausgehenden objektivierbaren Verdachtsmomente bestehen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) sowie in der von der Beschwerde genannten Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht; anderes gilt nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen.
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Davon wäre nur dann auszugehen, wenn die Möglichkeit bestände, daß das Berufungsgericht ohne den gerügten Rechtsverstoß zu einer dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1954 - BVerwG 3 C 7.54/3 B 119.54 - BVerwGE 1, 281; Beschluß vom 14. August 1962 - BVerwG 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 [BVerwG 14.08.1962 - V B 83/61]).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91
    Das gilt auch bei einer Klage oder Berufung des Bundesbeauftragten nach § 5 Abs. 2 AsylVfG (Beschluß vom 17. März 1992 - BVerwG 9 B 235.91 -).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
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